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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16   

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https://dejure.org/2017,33063
LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16 (https://dejure.org/2017,33063)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16 (https://dejure.org/2017,33063)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 2 TaBV 12/16 (https://dejure.org/2017,33063)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 75 Abs 1 Nr 2 BPersVG, § 14 Abs 3 BPersVG, § 77 Abs 1 S 1 BPersVG
    Mitwirkungsrecht der Betriebsvertretung - Sondergehaltsbestimmungen der US-Stationierungsstreitkräfte

  • IWW

    § 6 BPersVG, § ... 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG, § 14 Abs. 3 BPersVG, § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 BPersVG, § 69 Abs. 2 BPersVG, §§ 75 Abs. 1, 76 Abs. 1 BPersVG, 14 Abs. 3 BPersVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 ZPO, § 72 BPersVG, §§ 77 Abs. 1 S. 1, § 77 Abs. 1 S. 1 BPersVG, § 7 BPersVG, § 75 Abs. 1 BPersVG, § 99 BetrVG, BPersVG (§ 77 Abs. 1 S. 2), BetrVG (§ 5 Abs. 3), §§ 92 Abs. 1 S. 2, 72 Abs. 2 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung des Betriebsrats bei der Entscheidung über die Einreihung eines Arbeitnehmers in das Vergütungssystem der Sondergehaltsbestimmungen der US-Stationierungstreitkräfte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlentscheidung; Bauingenieur; Beförderung; Betriebsvertretung; Eingruppierung; Entgeltschema; Höhergruppierung; Mitwirkungsrecht; Sondergehaltsbestimmungen; Stellenbesetzung; Vergütungssystem

  • rechtsportal.de

    Mitwirkung des Betriebsrats bei der Entscheidung über die Einreihung eines Arbeitnehmers in das Vergütungssystem der Sondergehaltsbestimmungen der US-Stationierungstreitkräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.02.1989 - 6 P 3.86

    Höhergruppierung - Mitbestimmung des Personalrats - Angestellte einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16
    Das Bundesverwaltungsgericht geht ebenfalls davon aus, dass der Mitbestimmungstatbestand der Eingruppierung bzw. Höhergruppierung auch bei außertariflich beschäftigten Angestellten anzuwenden ist, wenn - wie hier - die Bemessung der Vergütung dieser Angestellten durch einheitliche Gehaltsgruppen vorgesehen ist ( BVerwG 22. Februar 1989 - 6 P 3/86 - Rn. 13, juris ).

    Werden daher im Bereich des Personalvertretungsgesetzes mit dem tarifrechtlichen Vergütungssystem vergleichbare außertarifliche einheitliche Vergütungsgruppen vereinbart, so unterliegen darauf bezügliche Vorgänge der gleichen personalvertretungsrechtlichen Bewertung, wie sie es im tarifvertraglichen Bereich haben ( BVerwG 22. Februar 1989 - 6 P 3/86 - Rn. 14 und 15, juris ).

    Auch wenn die Sondergehaltsbestimmungen jeweils erst nach erklärter Zustimmung des betreffenden Arbeitnehmers angewandt werden, ändert dies nichts daran, dass die Anwendung des in der Dienststelle geltenden Entgeltschemas der Sondergehaltsbestimmungen der Mitwirkung der Betriebsvertretung unterliegt ( vgl. BVerwG 22. Februar 1989 - 6 P 3/86 - Rn. 17, juris; vgl. zum BetrVG: BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 36/10 - Rn. 20, juris ).

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16
    aa) Unter Eingruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen ( BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11/07 - Rn. 9, NZA-RR 2009, 108 ).

    Erst das Zusammenwirken beider Faktoren macht die Einreihung vollständig ( vgl. BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11/07 - Rn. 15, NZA-RR 2009, 108 ).

    Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung nach den Personalvertretungsgesetzen und des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung nach § 99 BetrVG umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen ( vgl. BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11/07 - Rn. 42, NZA-RR 2009, 108 m.w.N.; BAG 19. Oktober 2011- 4 ABR 119/09 - Rn. 20, NZA-RR 2012, 250).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2014 - 4 TaBV 17/13

    Mitwirkungsrecht -Betriebsvertretung - Eingruppierung - Sondergehaltsbestimmungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16
    Dem habe sich das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 19. März 2014 - 4 TaBV 17/13 - angeschlossen.

    Hinsichtlich der von der Betriebsvertretung reklamierten Mitwirkung bei der Einstufung in die sog. SSS-Gruppen hat sich das Arbeitsgericht der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. März 2014 - 4 TaBV 17/13 - angeschlossen und damit das mit dem Feststellungsantrag zu 2) reklamierte Mitwirkungsrecht verneint.

    Bei der Einreihung des Arbeitnehmers in das Vergütungssystem der Sondergehaltsbestimmungen, deren Vergütungsgruppen den tariflichen Gehaltsgruppen entsprechen und das eine vergleichbare - wenn auch vom TVAL II abweichende - Stufenregelung enthält, handelt es sich mithin um eine Eingruppierung bzw. Höhergruppierung i.S.v. § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG, bei der der Betriebsvertretung ein Mitwirkungsrecht zusteht ( a.A. LAG Rheinland-Pfalz 19. März 2014 - 4 TaBV 17/13 - juris ).

  • BVerwG, 17.05.2010 - 6 P 7.09

    Ausschluss der Mitbestimmung; Beschäftigte, die in Personalangelegenheiten der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16
    Es kommt nicht darauf an, für wie viele der beteiligungspflichtigen Angelegenheiten der Beschäftigte entscheidungsbefugt ist und welchen Anteil die Wahrnehmung dieser Aufgabe an der Erledigung der ihm insgesamt übertragenen Dienstgeschäfte einnimmt ( BVerwG 07. Mai 2010 - 6 P 7/09 - NZA RR 2010, 445 ).
  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16
    Der außertarifliche Bereich kann entweder einheitlich sein oder seinerseits noch eine weiter gestufte Vergütungsordnung darstellen ( BAG 12. Dezember 2006 - 1 ABR 13/06 - Rn. 15, NZA 2007, 348 ).
  • BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 119/09

    Begriff der Eingruppierung nach § 99 BetrVG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16
    Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung nach den Personalvertretungsgesetzen und des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung nach § 99 BetrVG umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen ( vgl. BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11/07 - Rn. 42, NZA-RR 2009, 108 m.w.N.; BAG 19. Oktober 2011- 4 ABR 119/09 - Rn. 20, NZA-RR 2012, 250).
  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01

    Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16
    Die Mitbestimmung bzw. hier die Mitwirkung ist in Bezug auf den in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichneten Personenkreis bereits dann von einem Antrag des Beschäftigten abhängig, wenn diesem eine dort erfasste Aufgabe erst übertragen werden soll ( BVerwG 20. März 2002 - 6 P 6/01 - AP BPersVG § 14 Nr. 1 ).
  • BVerwG, 11.03.1982 - 6 P 8.80

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschwerdeverfahrens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16
    Der Begriff der "Personalangelegenheiten" in § 14 Abs. 3 BPersVG umfasst nur die in § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 BPersVG aufgezählten Angelegenheiten ( BVerwG 11. März 1982 - 6 P 8/80 - NVwZ 1982, 681 ).
  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 36/10

    NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16
    Auch wenn die Sondergehaltsbestimmungen jeweils erst nach erklärter Zustimmung des betreffenden Arbeitnehmers angewandt werden, ändert dies nichts daran, dass die Anwendung des in der Dienststelle geltenden Entgeltschemas der Sondergehaltsbestimmungen der Mitwirkung der Betriebsvertretung unterliegt ( vgl. BVerwG 22. Februar 1989 - 6 P 3/86 - Rn. 17, juris; vgl. zum BetrVG: BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 36/10 - Rn. 20, juris ).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16
    Zwar besteht für eine nur in die Vergangenheit gerichtete Feststellung, aus der keinerlei Rechtswirkungen für die Zukunft folgen, regelmäßig kein Rechtsschutzinteresse ( BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - NZA 2003, 1101 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2016 - 4 TaBV 17/15

    Mitwirkungsrecht des Personalrats - Verwirkung - Übertragung einer höher zu

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 46/17

    Streitkräfte - Mitwirkungsrecht - Eingruppierung

    Die Rechtsbeschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Mai 2017 - 2 TaBV 12/16 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

    Danach findet auf die Betriebsvertretung für die zivilen Arbeitskräfte bei den amerikanischen Streitkräften das Bundespersonalvertretungsgesetz grundsätzlich Anwendung ( LAG Rheinland-Pfalz 4. Mai 2017 - 2 TaBV 12/16 - Rn. 28 , juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 318/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

    Danach findet auf die Betriebsvertretung für die zivilen Arbeitskräfte bei den amerikanischen Streitkräften das Bundespersonalvertretungsgesetz grundsätzlich Anwendung ( LAG Rheinland-Pfalz 4. Mai 2017 - 2 TaBV 12/16 - Rn. 28 , juris).
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